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Information über den Sachkundenachweis gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung

Unser Unternehmen erfüllt die Bedingungen für das Inverkehrbringen
von Biozid-Produkten und Pflanzenschutzmitteln gemäß
§5 der Chemikalien-Verbotsverordnung(ChemVerbotsV) vom 13.06.2003 (BGBI. IS.867)

abgelegt beim Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
in Dresden

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Information über den Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel nach § 50 des Arzneimittelgesetztes

Unser Unternehmen erfüllt die Bedingungen für das Inverkehrbringen
von freiverkäuflichen Arzneimitteln gemäß § 50 Arzneimittelgesetz

abgelegt bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
am 16.06.1993

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